Prüfungen an Feststellanlagen
1. Allgemein
Entsprechend den Richtlinien für Feststellanlagen des DIBt ist- dem Betreiber über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen
2. Quellen für notwendige Prüfungen und Wartungen Prüfung nach betriebsfertigen Einbau – Abnahmeprüfung
Wird gefordert durch:
Wiederkehrende Prüfung – Periodische Überwachung
Wird gefordert durch:
Die angegebenen Fristen sind teilweise unterschiedlich. Es gilt darum die kürzeste Angabe: Jährliche Prüfung (alle 12 Monate) Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, (früher: Richtlinien für Feststellanlagen) fordert zusätzlich noch eine monatliche / vierteljährliche* Funktionsprüfung und verweist auf die DIN 14677.
Wiederkehrende Wartung
Wird gefordert durch:
Die Durchführung einer Abnahmeprüfung und der jährlichen Wartung bzw. Prüfung ist nur durch autorisierte Sachkundige möglich.
Abnahmeprüfung nur durch
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (früher: Richtlinien für Feststellanlagen, Punkt 5)
Jährliche Prüfung und Wartung nur durch
Technische Hausprüfverordnung der Bundesländer, teilweise
Monatliche Prüfung durch
Magdalenenplatz 11 94344 Wiesenfelden
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